Tagesordnung
- Einwohnerfragestunde*
Protokoll - Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der letzten Sitzung
Protokoll - Vergabe der Fensterbauarbeiten für die Anbauten der Gemeinschaftsschule
Vorlage
Protokoll - Gemeindestatistik 2016
Vorlage
Protokoll - Bausache
- Erweiterungsbau für einen Gruppenraum im Kindergarten Schulstraße, Flst. Nr. 3196, Schulstraße 23 im Ortsteil Unterjettingen
Vorlage
Anlage1
Anlage2
Protokoll - Bausache
- Umbau und Umnutzung der bestehenden Büro- und Lagerflächen zur Begegnungsstätte für die Immanuel-Gemeinde Jettingen auf dem Grundstück Flst. Nr. 3395 + 3400, Herdweg 2/3 im Ortsteil Unterjettingen
Vorlage
Anlage1
Anlage2
Anlage3
Protokoll - Spendenannahmen
Vorlage
Protokoll - Verschiedenes und Bekanntgaben
Protokoll
*§ 27 Einwohnerfragestunde
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
(1) Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).
(2) Grundsätze für die Fragestunde:
a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn der ersten öffentlichen Sitzung jedes dritten Monats statt. Ihre Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.
b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.