Der Gemeinderat der Gemeinde Jettingen nimmt den Inhalt des Gemeindeentwicklungskonzeptes „JETTINGEN!2035“ in der Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 zustimmend zur Kenntnis.
Die Strategie der künftigen Gemeindeentwicklung (vgl. Kapitel 4) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Diese Strategie beinhaltet die Querschnittthemen, Schwerpunkte, und Ziele der künftigen Gemeindeentwicklung.
Die Gemeindeverwaltung wird mit der Prüfung und sukzessiven Umsetzung der Kernmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.3) zu gegebener Zeit und unter weiterer Beteiligung der Bürgerschaft und sonstiger relevanter Akteure beauftragt. Zur Freigabe der einzelnen Maßnahmen bedarf es eines erneuten Beschlusses des Gemeinderats.
Im Kapitel 5 des Gemeindeentwicklungskonzeptes „JETTINGEN!2035“ sind zudem weitere Maßnahmen definiert. Diese Maßnahmen werden ergänzend und zur Konkretisierung der Strategie als „Maßnahmenpool“ dargestellt und können bei Bedarf durch alternative Maßnahmen ersetzt oder ergänzt werden, wenn diese zur Verfolgung der beschlossenen Strategie beitragen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Umsetzung dieser (oder vergleichbarer) Maßnahmen zu gegebener Zeit und unter weiterer Beteiligung der Bürgerschaft und sonstiger relevanter Akteure zu prüfen.
Der Gemeinderat evaluiert einmal jährlich den Umsetzungsstand des Leitbildes und beruft, insofern thematisch passend, Aktivgruppen zur Umsetzung von ausgewählten Maßnahmen.