Die Sanierungsmaßnahme „Kohlplatte / Öschelbronner Straße“ der Gemeinde Jettingen wird seit dem Jahr 2013 mit Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg (LSP) unterstützt.
Die Sanierungsmaßnahme läuft voraussichtlich vom 01.01.2013 bis Anfang 2022. Zur Vorbereitung und Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart ein Förderrahmen von 1.333.333 € bewilligt. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg beträgt 60 % des Förderrahmens. Dies ergibt einen Zuwendungsbetrag von 800.000 €. Die verbleibenden 533.333 € werden von der Gemeinde Jettingen als Eigenanteil erbracht.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme "Kohlplatte / Öschelbronner Straße" sollen auch Maßnahmen privater Eigentümer, deren Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, durch einen Zuschuss gefördert werden. Zur einheitlichen Regelung der Zuschusshöhe wurden durch den Gemeinderat entsprechende Fördergrundsätze für private Maßnahmen beschlossen.
Gefördert werden können:
Modernisierungsmaßnahmen werden mit 20 % (bei Denkmalschutz 30 %) der berücksichtigungsfähigen Kosten gefördert; bei Erreichen des Neubauniveaus nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht sich der Fördersatz auf 35 %.
Der Abbruch von nicht mehr genutzten und / oder baufälligen Gebäuden wird bei einer anschließenden Neubebauung zu 100 %, ohne Neubebauung zu 50 % gefördert.
Die Maximalförderung beträgt 25.000 €.
Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde Jettingen vor Beginn einer Maßnahme. Neben der Möglichkeit auf einen Zuschuss, besteht gemäß § 7 h Einkommenssteuergesetz auch die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet.
Hier können Sie den Informationsflyer für das Sanierungsgebiet "Kohlplatte/Öschelbronner Straße" herunterladen. In ihm sind nochmals alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Als Berater für alle sanierungsrechtlichen Fragestellungen steht die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Ludwigsburg, der Gemeinde zur Seite. Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Sanierung sind Frau Tutzauer von der Gemeindeverwaltung oder Frau Bieler, Tel.: 07141 / 16-757230, E-Mail: sindy.bieler(at)wuestenrot.de von der WHS.
Wir hoffen auf Ihre rege Beteiligung bei der Sanierung!
Die Sanierungsmaßnahme läuft voraussichtlich vom 01.01.2013 bis Anfang 2022. Zur Vorbereitung und Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart ein Förderrahmen von 1.333.333 € bewilligt. Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg beträgt 60 % des Förderrahmens. Dies ergibt einen Zuwendungsbetrag von 800.000 €. Die verbleibenden 533.333 € werden von der Gemeinde Jettingen als Eigenanteil erbracht.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme "Kohlplatte / Öschelbronner Straße" sollen auch Maßnahmen privater Eigentümer, deren Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, durch einen Zuschuss gefördert werden. Zur einheitlichen Regelung der Zuschusshöhe wurden durch den Gemeinderat entsprechende Fördergrundsätze für private Maßnahmen beschlossen.
Gefördert werden können:
- Bauliche und energetische Gebäudemodernisierungen.
- Gebäudeabbrüche zur Grundstücksfreilegung.
Modernisierungsmaßnahmen werden mit 20 % (bei Denkmalschutz 30 %) der berücksichtigungsfähigen Kosten gefördert; bei Erreichen des Neubauniveaus nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht sich der Fördersatz auf 35 %.
Der Abbruch von nicht mehr genutzten und / oder baufälligen Gebäuden wird bei einer anschließenden Neubebauung zu 100 %, ohne Neubebauung zu 50 % gefördert.
Die Maximalförderung beträgt 25.000 €.
Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde Jettingen vor Beginn einer Maßnahme. Neben der Möglichkeit auf einen Zuschuss, besteht gemäß § 7 h Einkommenssteuergesetz auch die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet.
Hier können Sie den Informationsflyer für das Sanierungsgebiet "Kohlplatte/Öschelbronner Straße" herunterladen. In ihm sind nochmals alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Als Berater für alle sanierungsrechtlichen Fragestellungen steht die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Ludwigsburg, der Gemeinde zur Seite. Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Sanierung sind Frau Tutzauer von der Gemeindeverwaltung oder Frau Bieler, Tel.: 07141 / 16-757230, E-Mail: sindy.bieler(at)wuestenrot.de von der WHS.
Wir hoffen auf Ihre rege Beteiligung bei der Sanierung!
Abgrenzung Sanierungsgebiet "Kohlplatte/Öschelbronner Straße"
Dem nachfolgenden Lageplan können Sie die Abgrenzung des Sanierungsgebiets entnehmen und prüfen, ob Ihr Grundstück in das Sanierungsgebiet fällt und Sie somit einen Antrag auf Förderung stellen können.
Kohlplatte
71131 Jettingen
71131 Jettingen