Vermietung von Hallen und Räumen der Gemeinde Jettingen
Die Gemeinde Jettingen möchte Sie bei der Planung einer Festlichkeit, Sitzung oder eines Treffens unterstützen. So können Privatpersonen aus Jettingen die Kulturscheuer, den Mehrzweckraum und den Bürgersaal mieten, während der Grillplatz von jedermann reserviert werden kann.
Die August-Leucht-Halle, Willy-Dieterle-Halle und Turnhalle Oberjettingen können nur von ortsansässigen Vereinen und christlichen Gemeinschaften gemietet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der jeweiligen Räumlichkeit. Der Antrag zur Überlassung einer Räumlichkeit sollte mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden.
Bitte prüfen Sie vor der Antragsstellung im Belegungsplan, ob die Räumlichkeit verfügbar ist. Pro Wochenende kann nur eine private Veranstaltung stattfinden.
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.