Vermietung von Hallen und Räumen der Gemeinde Jettingen
Die Gemeinde Jettingen möchte Sie bei der Planung einer Festlichkeit, Sitzung oder eines Treffens unterstützen. So können Privatpersonen aus Jettingen den Mehrzweckraum und den Bürgersaal mieten, während der Grillplatz von jedermann reserviert werden kann.
Aufgrund von Sanierungsarbeiten kann die Kulturscheuer im Jahr 2026 nicht vermietet werden.
Die August-Leucht-Halle, Willy-Dieterle-Halle und Turnhalle Oberjettingen können nur von ortsansässigen Vereinen und christlichen Gemeinschaften gemietet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der jeweiligen Räumlichkeit. Der Antrag zur Überlassung einer Räumlichkeit sollte mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
Reservierung
Bitte prüfen Sie vorab in unserem Belegungsplan, ob die Räumlichkeit an Ihrem Wunschtermin frei ist. Private Veranstaltungen sind nur an Wochenenden möglich. Pro Wochenende kann nur eine Veranstaltung stattfinden. Die Räume können nicht über Weihnachten und Neujahr gemietet werden.
Anschließend können Sie den Raum telefonisch unter der 07452/744-12 oder über eine E-Mail an veranstaltungen(at)jettingen.de reservieren. Nach der Reservierung füllen Sie bitte noch den Antrag aus.
Antrag auf Überlassung eines Veranstaltungsraumes
Antrag auf Überlassung einer Halle
Anzeige Alkoholausschank
(nur bei öffentlichen Veranstaltungen auszufüllen)