Ortsdurchfahrt Oberjettingen

Die Sanierungsmaßnahme „Ortsdurchfahrt Oberjettingen“ der Gemeinde Jettingen wird seit dem Jahr 2010 mit Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg (LSP) unterstützt.

Fördermittel stehen voraussichtlich noch bis 30.04.2028 zur Verfügung. Seit 2019 unterstützen der Bund und das Land Baden-Württemberg die Gemeinde mit Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm Zukunft Stadtgrün (SGP), seit 2022 aus dem Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP). Der aktuelle Förderrahmen beträgt 6.577.586 €. Die Zuwendung durch Bund und Land liegt bei 3.946.552 €. Die verbleibenden 2.631.034 € werden von der Gemeinde als Eigenanteil erbracht.

Um die Gleichbehandlung aller Eigentümer zu gewährleisten, hat der Gemeinderat allgemein gültige Fördergrundsätze beschlossen. Gefördert werden können:

  • Bauliche und energetische Gebäudemodernisierungen
  • Gebäudeabbrüche

Die Maßnahmen müssen den Sanierungszielen entsprechen.

Modernisierungsmaßnahmen werden mit 20 % (bei Denkmalschutz 30 %) der berücksichtigungsfähigen Kosten gefördert; bei Erreichen des Neubauniveaus nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erhöht sich der Fördersatz auf 35 %.
Der Abbruch von nicht mehr genutzten und / oder baufälligen Gebäuden wird bei einer anschließenden Neubebauung zu 100 %, ohne Neubebauung zu 50 % gefördert.
Die Maximalförderung beträgt 25.000 €.

Voraussetzung für die Durchführung privater Maßnahmen ist der Abschluss eines Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde Jettingen vor Beginn einer Maßnahme.

Neben der Möglichkeit auf einen Zuschuss, besteht gemäß § 7 h Einkommenssteuergesetz auch die Möglichkeit auf Inanspruchnahme einer erhöhten steuerlichen Abschreibung der im Rahmen der Sanierung entstandenen Kosten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet.

Hier können Sie den Informationsflyer für das Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Oberjettingen" herunterladen. In ihm sind nochmals alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Als Berater für alle sanierungsrechtlichen Fragestellungen steht die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) Ludwigsburg, der Gemeinde zur Seite. Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Sanierung sind Frau Tutzauer von der Gemeindeverwaltung oder Frau Bieler, Tel.: 07141 / 16-757230, E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de von der WHS.

Wir hoffen auf Ihre rege Beteiligung bei der Sanierung!

Abgrenzung Sanierungsgebiet "Ortsdurchfahrt Oberjettingen"

Dem nachfolgenden Lageplan können Sie die Abgrenzung des Sanierungsgebiets entnehmen und prüfen, ob Ihr Grundstück in das Sanierungsgebiet fällt und Sie somit einen Antrag auf Förderung stellen können.
Herrenberger Straße
71131 Jettingen

Frau
Monika Notter
Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt
Telefon:
Fax:
07452 744-44