Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden am 23. Juni 2022 für das Obere Gäu beschlossen

Am 1. Mai 2020 hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Gäu – kurz GuA Gäu – seine Arbeit aufgenommen. Aus ursprünglich rund 900 Gutachterausschüssen, die bisher in Baden-Württemberg für die Ermittlung von Grundstücks- und Bodenrichtwerten zuständig waren, wurden auf Empfehlung der Landesregierung einzelne der kleinen Ausschüsse zusammengelegt und der GuA gegründet, der sich aus den Ausschüssen der Gemeinden Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Herrenberg, Jettingen, Mötzingen und Nufringen zusammensetzt. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadt Herrenberg angesiedelt. Alle am Gutachterausschuss Oberes Gäu beteiligten Gemeinden sind je nach Einwohnerzahl mit mindestens zwei Gutachtenden im neuen Ausschuss vertreten. Zurzeit gehören dem Ausschuss 28 ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter an, die auf die Dauer von vier Jahre bestellt sind.

Ermittlung der Bodenrichtwerte für Grundstücke in Jettingen gemäß § 193 (5), 196 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachteraus­schussverordnung

Gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung in Verbindung mit §§ 193 (5), 196 des Bauge­setzbuches (BauGB) sind die örtlichen Gutachterausschüsse verpflichtet mind. alle 2 Jahre die "durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes", mindestens jedoch für erschließungsbeitragsfreies Bauland zu ermitteln. Diese Bodenrichtwerte sind u.a. Grundlage für die Verkehrswertermittlungen des Gutachterausschusses und der privaten Gutachter sowie für alle grundstücksbezogenen Bewertungen des Finanzamtes.

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu, Tel. 07032 924-286 oder per E-Mail unter gutachterausschuss(at)herrenberg.de. Unter folgenden Links können Sie außerdem die Bodenrichtwertkarten von Jettingen einsehen:

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstü­cken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks für "baureifes Land". Baureifes Land sind erschließungsbeitragsfreies Bauland und Flächen, die in ortsüblicher Weise ausreichend er­schlossen sind (= voll erschlossen). Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen und sind ohne bindende Wirkung. Sie berücksichtigen einzelne, spezifische Merkmale eines Einzel­grundstücks nicht.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbe­einflussenden Merkmalen und Umständen, wie z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel ent­sprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein gebührenpflichtiges Gutachten über den Ver­kehrswert beim Gemeinsamen Gutachterausschusses Oberes Gäu, Tel. 07032 924-286 oder per E-Mail unter gutachterausschuss(at)herrenberg.de beantragen.

Weitere Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Gäu finden Sie unter https://www.herrenberg.de/de/Stadtleben/Stadtentwicklung/Geschaeftsstelle-Gutachterausschuss.

Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2023


Frau
Monika Notter
Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt
Telefon:
Fax:
07452 744-44
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